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Kanzlei Schulte - Steuerberater, Rechtsanwälte
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Steuernews

Juli 2010

Internationale Finanzmarktsteuer zur Krisenbewältigung

Finanzminister diskutieren verschiedene Modelle ... ...mehr

Neuer Anlauf für umfassenden Anlegerschutz

Bundesregierung legt neues Gesetz zur Stärkung ... ...mehr

Zertifikate und ETF

Ähnliche Kapitalanlagearten mit unterschiedlicher ... ...mehr

Zertifikate und ETF

Wall Street

Zertifikate: Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, die einen Zahlungsanspruch in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes verbriefen. Bei Zertifikaten ist zu unterscheiden zwischen Vollrisiko- und Garantiezertifikaten. Wurden Vollrisikozertifikate ab dem 14.3.2007 gekauft und bisher noch nicht veräußert (Stichtag war der 30.6.2009), unterliegen Gewinne der Abgeltungsteuer. Veräußerungsgewinne aus Garantiezertifikaten unterliegen der Abgeltungsteuer und zwar unabhängig von einer Anschaffung vor 2009 oder nach 2009 (der Einführung der Abgeltungsteuer). 

ETF: ETF steht für Exchange Traded Funds. Bei dieser Anlageform handelt es sich um börsennotierte Fondsanteile, deren Wertentwicklung an einen vom entsprechenden Basiswert abhängigen Index gekoppelt sind. Die Besteuerung solcher Fonds folgt den allgemeinen Regelungen für Investmentfondserträge, wobei hier – ETFs sind häufig thesaurierende Fonds – die Regelungen für die Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen besonders beachtet werden müssen.

Unterschiede: Ein wesentlicher Unterschied der ETF-Besteuerung zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten ist, dass alle bis zum 31.12.2008 angeschafften ETF-Anteile der Altbestandsregelung unterliegen und außerhalb der „alten“ Jahresfrist steuerfrei veräußert werden können, während bei Zertifikaten bereits der 14.3.2007 der Stichtag für eine steuerfreie Veräußerung innerhalb der „alten“ Jahresfrist war.

Stand: 15. Juni 2010