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Steuernews

Juni 2010

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Selbstanzeige soll in ihrer gegenwärtigen gesetzlichen Regelung erhalten bleiben

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Selbstanzeige soll in ihrer gegenwärtigen gesetzlichen Regelung erhalten bleiben

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Selbstanzeige in Diskussion: Über 3.000 Selbstanzeigen sind seit Jahresanfang infolge der so genannten „Steuer-CD-Affäre“ bei den Finanzbehörden eingegangen. Diese gewaltige Anzahl an Steuersündern hat insbesondere in der Reihe der SPD  Stimmen über eine Abschaffung dieses Instrumentes zur Aufarbeitung einer dunklen steuerlichen Vergangenheit hervorgerufen. Diverse Finanzexperten diskutierten in letzter Zeit über die Vorverlegung des Zeitpunktes der Straffreiheit sowie über die Abschaffung so genannter „Teilanzeigen“. Eine solche liegt vor, wenn der Steuerpflichtige sein Schwarzgeld nur „scheibchenweise“ offen legen will.  

Stellungnahme der Bundesregierung: Entgegen den Plänen der SPD ließ die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 17/1352) verlauten, dass die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer gegenwärtigen Form erhalten bleiben soll. „Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit“, schreibt die Bundesregierung.

„Geplante“ Selbstanzeige: In vielen Fällen wird die Selbstanzeige „mit krimineller Energie“ bereits von Anfang an in die Steuerhinterziehung mit einbezogen. Ziel der Bundesregierung ist es hier allerdings, entsprechende „Schranken“ zu setzen. Grundsätzlich aber soll „diese Erkenntnisquelle“ für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden.

Stand: 15. Mai 2010