zum Inhalt
Webdesign
Startseite
Kanzlei Lennestadt Kanzlei Innsbruck
Kanzlei Schulte - Steuerberater, Rechtsanwälte
Kanzlei Schulte Albrecht-Dürer-Straße 5 57368 Lennestadt T: +49 / 2721 / 98 40-0 Fax DW 12
Kanzlei Schulte Grabenweg 68 6020 Innsbruck T: +43 / 512 / 21 49 84 Fax DW 15

Steuernews

März 2010

Bundesfinanzhof: Entscheidungen 2010

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seinem ... ...mehr

Dienst- und Privatreise: jetzt leichter absetzbar

Kombination von Dienst- und Privatreise künftig ... ...mehr

Was gilt bei Glätte und Schnee?

Absetzbarkeit von Unfallkosten für Unfälle auf ... ...mehr

Anrufungsauskunft nutzen!

Finanzamt bietet kostenlose Hilfe für das ... ...mehr

ELENA wird entschärft

Bundesregierung beugt sich Druck der ... ...mehr

Was gilt bei Glätte und Schnee?

Schnee

Unfallkosten als Werbungskosten: Glätte und Schnee lassen die Unfallzahlen im Regelfall erheblich steigen. Berufspendler können – sofern keine Kaskoversicherung greift – bei der Schadensregulierung zumindest teilweise das Finanzamt beteiligen. Denn Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer anderen beruflich veranlassten Fahrt können als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. 

Absetzbare Aufwendungen: Absetzbar sind die Reparaturkosten, Kosten für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung bei einer Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gerichtskosten sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall angefallen sind. Voraussetzung dafür: Der Unfall muss als Folge einer beruflich veranlassten Fahrt verursacht worden sein. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignete oder alkoholbedingt passierte.

Stand: 15. Februar 2010