Im komplexen wirtschaftlichen und steuerlichen Umfeld können auch Fehler
passieren, die die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zur Folge
haben.
Als Rechtsanwälte und Steuerfachleute verfügen wir sowohl über die juristischen als auch über steuerrechtliche Kenntnisse, die in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren gleichermaßen notwendig sind.
Dabei liegt ein Schwerpunkt in unserer präventiven Beratung.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in Hauptverhandlungen. Im Falle von Durchsuchungsmaßnahmen begleiten wir Ihre Kommunikation mit der Steuerfahndung und den sonst involvierten Behörden.
Unser Ziel ist es, wenn eine völlige Entkräftigung der Vorwürfe nicht möglich sein sollte, den Behörden oder Gerichten Kopfarbeit zu geben, um Zweifel an der Richtigkeit ihrer Einschätzung zu bekommen. Entsprechend dem strafrechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ kann somit eine Strafe verhindert werden.
Als Rechtsanwälte und Steuerfachleute verfügen wir sowohl über die juristischen als auch über steuerrechtliche Kenntnisse, die in einem steuerstrafrechtlichen Verfahren gleichermaßen notwendig sind.
Dabei liegt ein Schwerpunkt in unserer präventiven Beratung.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in Hauptverhandlungen. Im Falle von Durchsuchungsmaßnahmen begleiten wir Ihre Kommunikation mit der Steuerfahndung und den sonst involvierten Behörden.
Unser Ziel ist es, wenn eine völlige Entkräftigung der Vorwürfe nicht möglich sein sollte, den Behörden oder Gerichten Kopfarbeit zu geben, um Zweifel an der Richtigkeit ihrer Einschätzung zu bekommen. Entsprechend dem strafrechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ kann somit eine Strafe verhindert werden.









