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Steuernews

August 2010

Verschärfung des Finanzstrafgesetzes geplant

Der Finanzminister droht mit einer erheblichen ... ...mehr

Neues UVA-Formular

Ein neues UVA-Formular ist für Voranmeldung ab ... ...mehr

EuGH-Urteil zur Unterschrift auf Vorsteuererstattungsanträgen

Der europäische Gerichtshof hat nun entschieden, ... ...mehr

Steuerbegünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer

Aufwendungen des Arbeitgebers für die ... ...mehr

Betrugsbekämpfungsgesetz geplant

Betrug durch Schwarzarbeit am Bau und ... ...mehr

Steuerbegünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer

Steuerbegünstigung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00 pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.

Voraussetzungen für die Begünstigung:

  • Versicherung zwecks Absicherung des Dienstnehmers oder diesem nahe stehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Dienstnehmers. Risikoversicherungen sind daher umfasst; Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für den Fall des Ablebens des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit: zehn Jahre oder bis zum Antritt einer gesetzlichen Alterspension).
  • Für alle Dienstnehmer/bestimmte Gruppen oder Zufluss zum Betriebsratsfonds
  • Angebot muss für alle Dienstnehmer bzw. für bestimmte Gruppen der Dienstnehmer gelten. Es müssen aber nicht alle Dienstnehmer von diesem Angebot Gebrauch machen.
  • Die Zahlungen müssen vom Dienstgeber direkt an die Versicherung geleistet werden.

VORSICHT: Verzichtet der Arbeitnehmer allerdings zu Gunsten der Zukunftssicherung auf

  • einen Gehaltsbestandteil oder
  • auf einen Teil der ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung,

liegt laut Verwaltungsgerichtshof eine Einkommensverwendung vor. Solch ein Verzicht führt zu keiner Ersparnis von SV-Beiträgen. Für den Dienstnehmer bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis, der Dienstgeber muss keinen Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und keine Kommunalsteuer dafür abführen.

BEISPIEL: Zukunftssicherung als freiwillige Gehaltserhöhung

Eine normale Gehaltserhöhung von € 300,00 pro Jahr würde Lohnnebenkosten von ca. € 93,00 erzeugen. Auf Seiten des Dienstnehmers würden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von etwa € 144,00 anfallen (Annahme: Grenzsteuersatz 36,5 %).

Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung bleiben von brutto € 300,00 die Kosten für den Dienstgeber bei € 300,00. Der Dienstnehmer erhält netto € 300,00, dies allerdings erst später in Form der Versicherungsleistung (im Erlebensfall steuerpflichtig nach Überschreitung des kapitalisierten Wertes).

Stand: 12. Juli 2010