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Kanzlei Schulte - Steuerberater, Rechtsanwälte
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Steuernews

Mai 2010

Zusammenfassende Meldungen

Seit 1.1.2010 sind neben den ... ...mehr

Abgabenänderungsgesetz 2010

Der Gesetzgeber plant ein Abgabenänderungsgesetz ... ...mehr

Änderungen von Verordnungen des Umsatzsteuergesetzes

Die Finanz hat Änderungen zu Verordnungen des ... ...mehr

Arbeitszeitaufzeichnungen

Arbeitgeber haben laut Arbeitszeitgesetz die ... ...mehr

Förderung von Kleinkrediten

Das Austria Wirtschaftsservice (AWS) fördert ... ...mehr

Förderung von Kleinkrediten

Förderung von Kleinkrediten

Konditionen

Die Laufzeit des Kleinkredits beträgt sechs Jahre (ein Jahr tilgungsfrei).
Zinsen: 0,5 % im ersten Jahr, 1,5 % in den Folgejahren
Kosten: 0,9 % des Kreditbetrages einmalig
Besicherung: Bankhaftung oder Haftung der AWS

Welche Unternehmen werden gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich mit

  • weniger als 50 Beschäftigten und
  • maximal € 10 Mio. Umsatz oder
  • maximal € 10 Mio. Bilanzsumme

Was wird gefördert?

  • Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • Aufbau neuer oder Erweiterung bestehender Dienstleistungen bzw. Geschäftsfelder

Nicht gefördert werden Projekte, die keine Erfolgschancen haben bzw. keine positive Unternehmensentwicklung erwarten lassen.

Welche Kosten werden gefördert?

  • materielle und immaterielle Investitionen (neu oder gebraucht)
  • projektbezogene Betriebsmittel (diese allerdings nur bis zu Kreditbeträgen bis € 30.000)

Nicht gefördert werden unter anderem jene Kosten, die vor der Antragstellung angefallen sind, laufende Personalkosten, Tilgung von Altverbindlichkeiten sowie der Erwerb von Beförderungsmitteln (außer innerbetriebliche Transportmitteln).

Antragstellung

Der Antrag muss vor dem Durchführungsbeginn des Projektes bei einer ERP-Treuhandbank mittels eines vom AWS aufgelegten Formulares gestellt werden.

Stand: 13. April 2010